Ihr externer Datenschutzbeauftragter aus Hamburg
Beratung & Umsetzung für Ihr Unternehmen. Mit IT-Hintergrund und Gespür für Praxisnähe.
Zu dem Paketen.
Warum Datenschutz wichtig ist
Datenschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert, was auch in der deutschen Geschichte begründet ist. Viele Bürger haben ein gewisses (auch begründetes) Misstrauen davor Unternehmen allzu viele personenbezogene Daten anzuvertrauen. Unternehmen müssen sich entsprechend vertrauenswürdig verhalten, um eben doch Daten und damit Kunden anzuziehen. Dazu kommt, dass „Datenschutz“ auch stark gesetzlich verankert ist und sich Unternehmen eben besser an Gesetze halten. Tun sie das nicht, und es kommt ggf. sogar zu Vorfällen, drohen neben dem Reputationsverlust auch empfindliche Strafen. Manchmal genügen sogar einfach unzufriedene (Ex-)Mitarbeiter damit die Datenschutzbehörde einen Tipp bekommt, ein Unternehmen mal genauer anzuschauen. Datenschutz sollte daher einfach angegangen werden.
Externer Datenschutzbeauftragter – die Pakete
Wir bieten Ihnen folgende Pakete (gedacht für die Vertretung einer Firma) an, können darüber hinaus aber auch Ihr ganz persönliches „Datenschutz-Paket“ schnüren. Oder sprechen Sie uns einfach an.
Paket S
Für Starter- Benennung als offizieller Datenschutzbeauftragter
- Durchführung der Benennung und bereitstellen der Benennungsurkunde
- 0,25 h monatlich inkl. für Beratung, zusätzliche Zeit buchbar
Paket M
Am beliebtesten & empfohlen!- Benennung als offizieller Datenschutzbeauftragter
- Durchführung der Benennung und bereitstellen der Benennungsurkunde
- 1 h monatlich inkl. für Beratung, zusätzliche Zeit buchbar
Paket L
Wenn viel zu tun ist...- Benennung als offizieller Datenschutzbeauftragter
- Durchführung der Benennung und bereitstellen der Benennungsurkunde
- 5 h monatlich inkl. für Beratung, zusätzliche Zeit buchbar
Weitere Datenschutz-Leistungen im Überblick
Über den Datenschutzbeauftragten hinaus gibt es einige spannende Dienstleistungen, die auch separat gebucht werden können. So sind etwa regelmäßige Schulungen Ihrer Angestellten zu Datenschutz und einmalig zu KI Pflicht. Schulungen können vor Ort oder per Teams durchgeführt werden. Der nötige Wissensnachweis wird per Online-Test abgenommen. Sie erhalten dann eine Urkunde, die diesen Wissensnachweis bestätigt und so für Sie und ggf. Dritte die durchgeführte Schulung belegt. Auch Ihre Website sollte jährlich gecheckt werden.
Datenschutzschulung für Ihre Angestellten (Pflicht)
Regelmäßig müssen Angestellte in Ihrem Unternehmen geschult werden. Wir tun dies inkl. Wissensnachweis. 35 € / Person.
KI-Schulung für Ihre Angestellten (Pflicht)
Ich schule Ihre Angestellten im Umgang mit KI. Seit dem 01.02.25 ist dies eine Pflichtschulung. 30 € / Person.
Impressum & Datenschutzerklärung für Ihre Website
Wir aktualisieren Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung passend zu Ihrer Website. Ab 199 €.
Freie Beratung zu DSGVO & BDSG
Passend, wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten benötigen aber DSGVO & BDSG effektiv angehen wollen. 149 € / h.
Datenschutz-Check für Ihre Website
95% der Websites die wir sehen, haben abmahnbare Datenschutzverstöße. Wir finden und korrigieren diese. Ab 249 €.
Phishing-Simulation zur Sensibilisierung Angestellter
Wir testen, ob Phishing-Mails bei Ihren Angestellten noch eine Chance haben und sorgen dafür, dass sich das ändert. Ab 249 €.
Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Wenn Sie min. 20 Personen im Unternehmen haben, die personenbezogene Daten verarbeiten, ja! Dazu gehören auch Azubis und Minijobber. Es zählt jede Person, die personenbezogene Daten verarbeitet, dazu genügt es beispielsweise schon, wenn die Person einen E-Mail-Account hat. Oder auch dann, wenn sie ein Handy/Notizbuch mit Adressen/Telefonnummern hat.
Selbst wenn Sie weniger Personen zählen, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, wenn für die personenbezogen Daten ein sog. „hohes Risiko“ besteht oder Ihr Kerngeschäft wesentlich daraus besteht, personenbezogene Daten zu verarbeiten. (Z.B. ein Arzt, der viele Daten misst, oder ein soziales Netzwerk. Hier eine Positivliste der Hamburger Datenschutzbehörde, die eine sog. Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erfordert, die von einem Datenschutzbeauftragten angefertigt werden muss.) Manchmal fordern auch Kunden und Verträge, dass es einen DSB geben muss, oder Sie als Geschäftsführung möchten explizit einen Datenschutzbeauftragten.
Wichtig also – und häufig missverstanden: Selbst wenn Sie keinen „offiziellen“ Datenschutzbeauftragten benötigen, müssen Sie natürlich dennoch die DSGVO und BDSG umsetzen. Dabei können wir Sie so oder so beraten.